Integrationsausflug als Einkommen



Der Generalstaatsanwalt, Andrzej Seremet, wandte sich mit einem Antrag an das Hauptverwaltungsgericht, um klarzustellen, ob aus der steuerrechtlichen Sicht allein die Teilnahme an einem Integrationsausflug oder auch bereits eine potentielle Teilnahmemöglichkeit als Einkommen zu bewerten sei. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es zu diesem Thema nicht. Einen ähnlichen Antrag stellte im Mai bereits die Bürgerrechtsbeauftragte, Frau Prof. Irena Lipowicz. 

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