Seit dem 25.06.12 gilt die Verordnung des Transportministers über die Produktionsvoraussetzungen und Distributionsarten von KFZ-Schildern. Die nach den neuen Vorgaben hergestellten Schilder werden alle registriert. Festgehalten im Register wird die Anzahl aller verkauften KFZ-Schilder, sowohl mit als auch ohne KFZ-Kennzeichen. Kontrolliert werden auch die Materialien, aus denen die Schilder produziert werden. Alle Schilder, welche die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, werden vernichtet.