Vorgehen bei Einkommensverschleierung



Eine ministeriale, an Beamte gerichtete Anweisung legt Vorhaltensvorgaben fest, welche es bei Einkommensverschleierung zu beachten gilt. Den Beamten stehen in solchen Fällen Kontrollbefugnisse zu, die sie vor allem gegenüber Auslandsreiseteilnehmern, Vertretern freier Berufe, Erwerbern von Flugzeugen, Jachten oder etwa Kunstwerken nutzen sollen. Die Verwaltung kann hier auf verschiedene Informationsquellen zurückgreifen, wie etwa Polizeidaten oder unterschiedliche Register.

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