Schriftlicher Arbeitsvertrag vor Einstellungsterm notwendig




Ab dem 1. September 2016 müssen alle Arbeitsverträge in schriftlicher Form vor Einstellungstermin des Arbeitnehmers formuliert und unterzeichnet sein. Bislang war es Arbeitgebern möglich, den Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag zu unterzeichnen und übergeben. Der Arbeitgeber muss zudem ein zweites Exemplar des Vertrags besitzen. Das Fehlen einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitsverhältnisses, vor Beginn des ersten Arbeitstags des Arbeitnehmers ist strafbar (Geldstrafe in Höhe von  1.000-30.000 złoty, was in etwa 230-7000€ entspricht).   

Die neue Vorschrift ist als Hilfe für die Nationale Arbeitsaufsicht (Państwowa Inspekcja Pracy) zur Bekämpfung illegaler Anstellung vorgesehen.    

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