Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 22.12.2011


Aktenzeichen: II FSK 1327/10
Entscheidungstenor: Die Zustellung einer Steuerfestsetzungsentscheidung dem Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen ist auch dann wirksam, wenn es der Bevollmächtigte versäumte, die Abschrift der Vollmachturkunde der Akte beizufügen.

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