Eingemachtes legal und steuerfei verkaufen



Die Produktion und Verkauf der verarbeiteten Nahrung im begrenzten Umfang ohne Notwendigkeit der Registrierung von Gewerbe und ohne Einkommensteuer erlaubt der Entwurf des Gesetzes über die Einkommensteuer der natürlichen Personen und des Gesetzes über das Gewerbe. Gemäß dem Entwurf soll der Verkauf von selbst hergestellten Produkten bis zu einem Umsatz von 7.000 PLN von der Steuer befreit sein, wenn bei der eigenen Produktion eigene Rohstoffen eingesetzt werden, die Produkte der Bauer selbst oder seine Hausbewohner angefertigen und der Verkauf der so vorbereiteten Produkte direkt erfolgt. Bisher durften die Bauern nur unverarbeitete Pflanzen- und Tierprodukte steuerfrei anbieten.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch