Geplante Änderungen sollen dem Unternehmer das Leben erleichtern



Die Vereinfachung der Gründung und Betreibung des Gewerbes ist das Hauptziel des neuen Entwurfs zur Novellierung des Handelsgesellschaftengesetzbuchs. Das Justizministerium erklärt, dass das Ziel der geplanten Lösungen vor allem die Vereinfachung der Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit (dank etwa der geplanten Abschaffung des Mindestkapitals oder der Einführung der Pflicht der polnischen GmbH zur Bildung des Reservekapitals) und die Vereinfachung der Gewerbebetriebs (dank etwa dem Zugang zu vielen Online-Anträgen oder der Herabsetzung der Gerichtskosten bei Gesellschaftsangelegenheiten) ist.

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