Ab 4.09.2013 separate Anträge auf Erteilung einer Bau- und Abbruchgenehmigung



Unterschiedliche Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung und einer Abbruchgenehmigung werden den bisherigen Antrag ersetzen, welcher bis jetzt in beiden Fällen zur Anwendung kam. Dadurch soll die Lesbarkeit des Antragsmusters verbessert werden. Diese Änderung ist Teil des Vereinfachungsprozesses des Bauverfahrens in Polen. Die neuen Antragsmuster führt die Verordnung des Ministers für Transport, Bau und Meereswirtschaft vom 7.08.2013 (Polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2013 Pos. 1013) ein.

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