Der Ausschuss der oberen Kammer des polnischen Parlaments hat am. 31.07. einen Änderungsantrag gestellt, der mit der Änderung des Arbeitsgesetzes zusammenhängt. Bezweckt wird eine Änderung, wonach während des 36-monatigen Erziehungsurlaubs einen Monat auch der 2. Elternteil in Anspruch nehmen soll, da ansonsten der Urlaub um 1 Monat verkürzt wird. Diese Regelung soll auch den 2. Elternteil dazu ermutigen, eine größere Rolle bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes zu übernehmen.