Erziehungsurlaub für beide



Der Ausschuss der oberen Kammer des polnischen Parlaments hat am. 31.07. einen Änderungsantrag gestellt, der mit der Änderung des Arbeitsgesetzes zusammenhängt. Bezweckt wird eine Änderung, wonach während des 36-monatigen Erziehungsurlaubs einen Monat auch der 2. Elternteil  in Anspruch nehmen soll, da ansonsten der Urlaub um 1 Monat verkürzt wird. Diese Regelung soll auch den 2. Elternteil dazu ermutigen, eine größere Rolle bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes zu übernehmen.

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