Änderungsvorschläge im Jugendstrafverfahren



Der Senatauschuss hat 3 Änderungsanträge  zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Jugendstrafverfahren gestellt. Eine der Änderungen sieht beispielsweise vor, dass jedem Minderjährigen (im Sinne des Gesetzes) ein Pflichtverteidiger von Amts wegen beigeordnet wird.

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