Der Senatauschuss hat 3 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Jugendstrafverfahren gestellt. Eine der Änderungen sieht beispielsweise vor, dass jedem Minderjährigen (im Sinne des Gesetzes) ein Pflichtverteidiger von Amts wegen beigeordnet wird.