Die Regierung wird sich mit dem Vorschlag eines Gesetzentwurfs des Wirtschaftsressorts auseinandersetzen. Die Änderungen bestehen beispielsweise darin, umfangreichere Schutzrechte und die internationale Registrierung des gewerblichen Schutzrechts einzuführen. Ferner sollte der Entwurf die polnischen Vorschriften an die EU-Normen anpassen.