Verzicht auf Immunität von Abgeordneten bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht?



Zum Ende August soll eine spezielle Unterkommission im Sejm, der unteren Kammer des polnischen Parlaments, an einem parlamentarischen Gesetzentwurf arbeiten. Das neue Gesetz soll die Bestrafung von Personen ermöglichen, welche Immunität genießen, wie etwa Abgeordnete, Senatoren oder Staatsanwälte. Möglich soll es jedoch nur bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht sein und nur unmittelbar nach dem Vorfall. Zurzeit muss noch die zuständige Behörde die Immunität aufheben und der Bestrafung solcher Personen zustimmen. Das Gesetz soll es ermöglichen, dass der Verursacher direkt nach dem Ereignis freiwillig das Bußgeld zahlt. Nimmt er diese Möglichkeit nicht wahr, wird das bisher praktizierte Verfahren zur Aufhebung der Immunität Anwendung finden.

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