Geplante Änderung des polnischen Arbeitsrechts



Der Senat, die obere Kammer des polnischen Parlaments, setzte sich am 3.07. mit der Änderung des Arbeitsrechts auseinander, welche die Abrechnungsfrist von vier Monaten auf 1 Jahr verlängert und die Einführung flexibler Arbeitszeit normiert.

Die Änderung wurde bereits von der unteren Kammer angenommen. Die flexible Arbeitszeit darf das Recht auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten nicht einschränken. Die Abrechnungsfrist darf dennoch nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers verlängert werden. In den Monaten, in denen der Arbeitnehmer keine Leistungspflicht aufgrund des Arbeitszeitplanes hätte, würde ihm der Mindestlohn gewährt werden.

Die Regierung und die Arbeitgeberverbände sind der Ansicht, dass sie die Änderung positiv auf die Wirtschaft auswirken würde. Die Situation der Arbeitnehmer sollte sich dabei nicht verschlechtern. Gegen diese Änderungen haben jedoch die Gewerkschaften Proteste angekündigt, da sie in der Änderung die Gefahr erkennen, die Position der Arbeitnehmer enorm zu verschlechtern.

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