Höhe der Wände eines Doppelhauses



Wie das Oberste Verwaltungsgericht in einem Urteil von letzter Woche feststellte, müssen die Wände eines Doppelhauses nicht gleich hoch sein. Im vorliegenden Fall wurde ein Haus an der Grundstücksgrenze errichtet. Die Nachbarn wollen mit dem Bau eines Hauses auf ihrem Grundstück beginnen, wobei die eine Wand des von ihnen geplanten Hauses an die Wand des Nachbarhauses angelehnt und 6 Meter höher sein sollte. Eine Baugenehmigung für das Nachbarhaus wurde erteilt, die Eigenümer des zuerst gebauten Hauses haben die Entscheidung angefochten. Nun entschied das Oberste Verwaltungsgericht, dass die Wand eines Doppelhauses, welche sich an die Wand des Nachbarhauses anlehnt, zwar höher sein darf, jedoch den Nachbarn nicht den Zugang zum Sonnenlicht versperren darf.

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