Wenn der Fahrgast den Fahrscheinkontrolleur beißt



Das Krakauer Gericht sprach einen Fahrgast frei, welcher ohne Fahrschein im Bus unterwegs war und den Fahrscheinkontrolleur biss, als dieser versuchte, den Fahrgast festzuhalten. Das Gericht entschied, dass der Fahrgast in Notwehr handelte, da die Festnahme durch den Kontrolleur rechtswidrig war. Der Kontrolleur zusammen mit seinem Kollegen versuchten den Mann im Bus am Boden festzuhalten, woraufhin dieser einen der Kontrolleure biss und durch das Fenster entkam. Das Gericht stellte fest, dass die Kontrolleure zwar das Recht hatten, den Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei an der Fluch zu hindern, jedoch nicht um jeden Preis. Rechtswidrig war folglich den Fahrgast am Boden festzuhalten. Der Biss erfolgte somit in Rahmen der Notwehr und war gerechtfertigt, so das Gericht.

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