Bußgeld bei absichtlich falscher Adressangabe im elektronischen Mahnverfahren



Geplant ist eine Änderung der polnischen Vorschriften ĂŒber das elektronische Mahnverfahren, welche eine Geldbuße fĂŒr den KlĂ€ger oder seinen BevollmĂ€chtigten von bis zu 5.000 PLN ermöglichen soll, wenn diese bösglĂ€ubig eine falsche Adresse des Beklagten im Verfahren angeben. Der Grund fĂŒr die geplante Änderung ist, dass sich derzeit FĂ€lle hĂ€ufen, in denen die KlĂ€ger bösglĂ€ubig eine falsche Adresse des Beklagten angeben, die Gerichtsschreiben an diese Adresse zugestellt werden, diese als wirksam zugestellt behandelt werden und der Beklagte nicht selten erst bei der Zwangsvollstreckung vom Mahnverfahren erfĂ€hrt und erst dann seine EinwĂ€nde vorbringen kann, was ihn dann nicht immer vor finanziellen Nachteilen schĂŒtzt.

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