Gerichtsvollzieher sollen es leichter haben



Tritt die Änderung der Zivilprozessordnung in Kraft, wird der Gerichtsvollzieher in der Lage sein, ein Bankkonto des Schuldners elektronisch zu pfänden. Zweck der Änderung ist, den Schuldner daran zu hindern, sein Vermögen geheim zu halten. Der Bankvollstreckungstitel soll dafür sorgen, dass der Gerichtsvollzieher die Gerichtsentscheidung vollstreckt und der Schuldner dies durch Verschiebung seiner Vermögensmaßen nicht vereitelt.

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