Riskanter Autobahnbau



Die Generaldirektion für Straßen und Autobahnen (poln. GDDKiA) sucht erfolglos per Ausschreibung Bauunternehmen, welche die unvollendeten Autobahnabschnitte fertigstellen. Doch das Interesse der Bauunternehmen, an solchen Ausschreibungen teilzunehmen, ist gegenüber früheren Jahren sehr bescheiden. Verantwortlich für diese Situation ist die neue Ausschreibungspolitik der Generaldirektion, welche in den geänderten Vorschriften des Gesetzes über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ihre Wurzeln hat. Diese sehen nämlich vor, dass ein Auftraggeber das ausführende Bauunternehmen für einen Zeitraum von drei Jahren von der Teilnahme an weiteren Ausschreibungen ausschließen kann, wenn dieses zuvor eine Vertragsstrafe von über 5 Prozent des Auftragswertes zahlen musste. Berücksichtigt man, dass die Fristen bei Autobahnaufträgen sehr hochgeschraubt sind und die Aufträge darüber hinaus mit zahlreichen Risiken verbunden sind, ist es verständlich, warum sich die Bauunternehmer zweimal überlegen, ob sie an den Ausschreibungen der Generaldirektion teilnehmen wollen. Niemand riskiert gerne einen Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für die Dauer von 3 Jahren, wenn es bei diesen spezifischen Aufträgen nicht wirklich schwer ist, zur Zahlung einer Vertragsstrafe verdonnert zu werden.

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