Wenn ein Straßenmusikant vor Gericht... musizieren muss



Im Sommer diesen Jahres wurde in Polen ein Straßenmusikant mit einer Geldstrafe belegt, weil er auf dem Markt musizierte und die Gäste anliegender Restaurants sich über den Lärm beschwerten. Ruhestörung, so bewertete das Musizieren das Ordnungsamt. Die Musik soll zu laut sein gewesen sein. Und weil der Musiker die Geldstrafe nicht zahlte, wanderte der Fall vor Gericht. Dort gab der Musiker ein Konzert und spielte auf seiner Gitarre, Mundharmoniker und Trommel, damit das Gericht feststellen konnte, ob die Musik tatsächlich zu laut ist und die Ruhe gestört wird. Da es sich um eine öffentliche Sitzung des Gerichts handelte, konnte sich jeder das „Konzert“ im Gerichtssaal anhören.

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