Keine klare Rechtsprechungslinie zum Thema Parktickets in Polen



Die polnischen Verwaltungsgerichte vertreten unterschiedliche, zum Teil sogar widersprüchliche, Ansichten zum Thema Parktickets. Probleme bei der Beurteilung gibt es dann, wenn der Autofahrer das Parkticket zwar zieht, aber dann vergisst, dieses hinter der Frontscheibe seines Wagens zu platzieren. So etwa sind die Verwaltungsrichter aus Lodz der Meinung, dass dem Fahrer durchaus ein Einspruchsrecht zusteht, wenn er bestraft wird, weil er das Ticket zwar gezogen hat, es aber nicht hinter die Scheibe platzierte. Die Bürgerrechtsbeauftragte vertritt zudem die Ansicht, dass man den Fahrer nicht verpflichten darf, das gezogene Ticket hinter die Frontscheibe zu stecken; die Verwaltungsgerichte in Lodz teilen diese Ansicht. Doch schon das Stettiner Oberverwaltungsgericht verfolgt eine andere Richtlinie. Es führte aus, dass es durchaus erlaubt sei, von den Fahrern zu verlangen, dass sie den Nachweis für das Entrichten der Parkgebühr hinter die Frontscheide platzieren, wohlgemerkt aber nur dann, wenn keine Sanktionen für das Unterlassen dieser Handlung vorgesehen werden.

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