Aufenthaltserlaubnis für Ausländer mit entsprechend hohem Arbeitslohn



Einem Ausländer, welcher einer hoch qualifizierten Tätigkeit in Polen nachgehen will, wird eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung erteilt, wenn sein Arbeitslohn nicht unter 61.191 PLN im Jahr liegt. Der Wojewode (entspricht etwa dem Landesregierungschef) wird dem Antrag des Ausländers auf Erteilung der Genehmigung nicht entsprechen, wenn das Einkommen unter diesem Niveau liegt. Auch wird die Genehmigung zurückgenommen, wenn das Einkommen nach Genehmigungserteilung unter die genannte Grenze sinkt.

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