Modernisierung des Mahnverfahrens geplant



Heute zahlt der Kläger im Mahnverfahren noch eine Verfahrensgebühr in Höhe von 5% des Streitgegenstandwertes. Wird ein Beschluss rechtskräftig, so wird von Amts wegen 75 % des einbezogenen Betrages zurückerstattet. Da in der Praxis 98% der Mahnbescheide rechtskräftig wird, haben die Gerichte jede Menge Arbeit allein mit den Rückzahlungen. Die Gerichte tragen dabei die Kosten der Überweisungen, der Korrespondenz und müssen Arbeiter beschäftigen, welche die Arbeit bewerkstelligen. Das Justizministerium will daher das Verfahren in diesem Bereich ändern, um die viele Arbeit den Gerichten abzunehmen und die Kosten zu senken.

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