Modernisierung des Mieterschutzgesetzes


 
Die Fachleute sind der Ansicht, man müsse die Lage auf dem Mietmarkt dadurch verbessern, dass man Investoren bei Ihrer Entscheidung, mehr Mietwohnungen zu errichten, unterstützt. Erforderlich soll daher sein, eine solche Rechtslage zu schaffen, welche zügige Zwangsräumung von Mietern, welche ihre Miete nicht zahlen oder die Mietwohnung demolieren, erleichtert. Das heute noch geltende Gesetz erschwert Zwangsräumungen von arbeitslosen, minderjährigen, schwangeren oder behinderten Mietern. Es regelt auch, dass jedem Mieter im Falle der Zwangsräumung ein Recht auf eine kommunale Ersatzwohnung zusteht, künftig soll jedoch das Gericht darüber entscheiden. Die Gesetzesänderungen werden von Juristen positiv bewertet. Die Gemeinden, welche die Rechtslage finanziell belastet, wollten noch einen Schritt weiter gehen und strengere Voraussetzungen für Sozialwohnungsberechtigte vorsehen.

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