Mehr Beschwerden wegen Untätigkeit von Beamten



Jedes Jahr steigt die Zahl von Beschwerden wegen Untätigkeit der Verwaltungsorgane. Nur in Steuerangelegenheiten sind im letzten Jahre 239 Beschwerden eingereicht werden, im Jahr 2010 - 188. Dagegen ist im Vergleich zum Vorjahr  die Zahl solcher Beschwerden, die vor Gerichten positiv entschieden wurden, um 2,6% gesunken. Insgesamt sind im Vorjahr gegen alle Verwaltungsorgane 3831 Beschwerden bei  den Woiwodschaftsgerichten vorgelegt worden. Lediglich über 16,3% dieser Beschwerden ist positiv entschieden worden. Eine Beschwerde gegen ein Verwaltungsorgan wird mittels des Organs, dessen Handeln oder Untätigkeit bemängelt wird, eingereicht. Nach Vorlage entscheidet das Gericht, ob sie berücksichtigt oder zurückgewiesen wird. Wird sie berücksichtigt, wird das Organ verpflichtet, innerhalt einer Frist ein Akt zu erlassen oder eine Handlung vorzunehmen.

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