Unternehmensgründung online



In Rahmen des CEIDG (Zentrales Register und Information der Wirtschaftlichen Tätigkeit, poln. Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej) ist es möglich, die Identität einer Person mit Hilfe eines elektronischen Personalausweises zu bestätigen. Das CEIDG hat die Unternehmensgründung in Polen sehr vereinfacht. Zuvor war es erforderlich, nach Vorbereitung aller Unterlagen das Standesamt zu besuchen. Das polnische Wirtschaftsministerium modernisierte die Arbeitsweise von Beamten indem es neue Kommunikationswege schuf, wie Infoline und E-Mail-Postfächer, mit Hilfe derer man die Beamten auf einfachem Wege befragen kann. Die Gemeinden sind zugleich von der Unternehmensregisterführungspflicht befreit worden.

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