Reform des EU-Insolvenzverfahrens



Harmonisierung des Insolvenzrechtes und Schaffung eines EU-Insolvenzregisters sind von polnischen Unternehmern akzeptiert worden. Die Umgestaltung des Insolvenzverfahrens folgt aus der Notwendigkeit, das geltende Recht an die Marktrealien anzupassen. Hinzu kommen die häufigen Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene, was grenzüberschreitende Insolvenzverfahren erschwert. Es müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, die große Anzahl von Unternehmensliquidationen einzuschränken. 2010 betraf es ca. 220.000 Unternehmen, 2011 änderte sich diese Zahl kaum. Alle Vorhaben sollen letztendlich einer größeren Stabilität auf dem Innenmarkt und einem besseren Schutz der Gläubiger dienen. Langfristig werden darüber hinaus Arbeitsplätze gesichert sowie der Wettbewerb und große Investitionen unterstützt werden.

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