Umsetzung der EU-Richtlinien in das polnische Seerecht



Schifffahrten, welche in polnischen Seehäfen enden, müssen haftpflichtversichert sein. Das gilt in gleicher Weise für die polnischen wie ausländischen Schiffe. Diese Versicherungspflicht dient dem Zweck, alle Schiffe aus dem Verkehr zu ziehen, welche die Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Finanzielle Absicherung gewährleisten den Unternehmern etwa Bankbürgschaften. Einen Sicherheitsnachweis bescheinigt dann der Seebehördenleiter. Der Nachweis ist auf dem Schiff aufzubewahren.  Nach der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien, aus denen die genannten Pflichten folgen, kann Polen Schadensersatz aus dem Fonds verlangen, falls Seekatastrophen Schäden verursachen sollten.

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