Die Korrektur der Steuererklärung



Wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Kraków (AZ: I SA/Kr 2155/11) folgt, ist es möglich, in der Steuererklärung zusammen mit dem Kind abzurechnen, auch wenn dies erst in der Korrektur der Steuererklärung erfolgt, welche erst Jahre später eingereicht wird. Es existiert nämlich keine Vorschrift, welche ein Verbot der Korrektur einer Steuererklärung vorsehen würde, welche fristgemäß (bis zum 30. April jedes Jahres) eingereicht wurde. Die Korrektur darf auch die Willenserklärungen betreffen. In der Praxis bedeutet das, dass sich die Korrektur etwa auf die Wahl der Besteuerungsart beziehen kann, wenn man es unterließ, über diese Frage in der Steuererklärung zu entscheiden. Eine Korrektur kommt auch bei den Ehepartnern in Frage.

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