Zusätzliche Auszeit für die Eltern



Den Eltern in Polen stehen nicht nur der Mutterschaftsurlaub und der Erziehungsurlaub zur Verfügung. Der Arbeitnehmer hat auch das Recht auf eine spezielle Unterstützung im Fall der Krankheit des Kindes oder einer unerwarteten Schließung der Schule oder des Kindergartens. Gemäß Art. 188 des polnischen Arbeitsgesetzbuches steht dem Arbeitnehmer das Recht auf einen zusätzlichen Urlaub für die Dauer von maximal zwei Tagen zu. Dieses Recht steht den Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr zu.

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