Die Annahme des Kindes in den Augen des Obersten Gerichts



Ein Vormundschaftsgericht darf keine Volladoption anordnen, wenn der Annehmende nur eine Teiladoption begehrt, so in einem seiner letzten Beschlüsse das Oberste Gericht (AZ: III CSK 65/11). Die Teiladoption in Polen erhält die Familienbindungen des Kindes u.a. mit den leiblichen Großeltern aufrecht. Die urteilenden Richter sollen vor der Entschlussfassung das Kind und die nahen Verwandten befragen. Das urteilende Gericht darf das Rechtsverhältnis zwischen den Verwandten nicht entgegen dem Adoptionsantrag selbst umgestalten.

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