Körperschaftsteuerbefreiung und die Europafußballmeisterschaft



Das polnische Finanzministerium gab kürzlich bekannt, dass man darauf verzichtet, die Körperschaftsteuer von den die Europafußballmeisterschaft mit organisierenden Unternehmen zu erheben. Der Finanzminister hat die entsprechenden Grundsätze in einer Verordnung geregelt. Von der Befreiung sollen insbesondere  natürliche Personen sowie Gesellschaften umfasst sein, welche die UEFA nach Polen entsandte, damit diese dort die Meisterschaft mit organisieren oder durchführen. Mit welchen Steuereinbüßen der polnische Fiskus nun aufgrund der Verordnung rechnen muss, ist nicht abschätzbar, so das Finanzministerium.

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