Videoüberwachung kann die Privatsphäre verletzen



Die polnische Bürgerrechtsbeauftragte macht darauf aufmerksam, dass die Videoüberwachung in manchen Wohnblöcken rechtswidrig sein kann. Sie appelliert aus diesem Grund an die Regierung, das Recht entsprechend zu novellieren. In Wohnungsbaugenossenschaften und Wohneigentümergemeinschaften sind die Mieter selten an entsprechenden Beschlüssen, welche die Installation von Videoüberwachungskameras zum Gegenstand haben, beteiligt. Aus einigen Beschwerden, welche die Bürgerrechtsbeauftragte erreichten, ging sogar hervor, dass die Videoüberwachungskameras oft auch ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer installiert wurden.

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