Problematische Kostenrückerstattung für Medikamente



Die in letzter Zeit oft diskutierte Frage der Medikamentenkostenrückerstattung gestaltet sich nach wie vor problematisch. Die Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ warf daher die Frage auf, ob das Recht auf wirksame Heilbehandlung nicht in der polnischen Verfassung verankert wäre. Die Verfassungsrechtsexpertin, Professor Letowska, vereint die Frage und weist daraufhin, dass ein solches Recht nirgendwo auf der Welt verfassungsrechtlich gesichert ist, da der Umfang der Heilbehandlungen vom Wohlstand des jeweiligen Staates abhängt. Die polnische Verfassung sieht lediglich ein Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf das aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitswesen vor. Die Bedingungen und den Umfang der Gesundheitsfürsorge regelt dagegen das einfache Gesetz.

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