Mülltrennung sollte belohnt werden



Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Stettin hat den Beschluss des Stettiner Stadtrates aufgehoben, da dieses es nicht zuließ, dass die Stettiner, welche ihr Müll trennten, in diesem Zusammenhang niedrigere Gebühren entrichteten. Eine richtungsweisende Entscheidung, so der Staatsanwalt, welcher gegen den Beschluss vorging. Ob diese Entscheidung dazu beitragen wird, dass sich Polen etwas mehr um den Umweltschutz kümmern werden, wird sich in naher Zukunft noch zeigen.

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