Aufbewahrungsdauer von Einzelverbindungsnachweisen



Die Telefonanbieter in Polen sind derzeit noch verpflichtet, die Einzelverbindungsnachweise für die Dauer von 2 Jahren aufzubewahren. Nun wird darüber diskutiert, die Aufbewahrungsdauer zu halbieren. Eine deutliche Verkürzung, die jedoch noch immer über der von der EU empfohlenen Aufbewahrungsdauer von 6 Monaten liegt. Der Staat weitet gerne seine Kontrolle über die Bürger aus, die Exekutive greift auch oft und gerne auf die gespeicherten Daten zurück, was oft kritisiert wird. Der Ministerrat erwägt die Aufbewahrungsdauer sogar auf 6 Monate zu senken und streng zu kontrollieren, wer und in welchen Fällen auf die gespeicherten Daten zurückgreifen kann. Ob die Regelung jemals beschlossen wird, wird sich noch zeigen, der Staat verzichtet schließlich ungern auf seine bereits vorhandenen Kontrollfunktionen.

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