Wenn der Arbeitnehmer erkrankt



Die Arbeitgeber in Polen verlangen von dem polnischen Sozialversicherungsträger die Übernahme der Krankenkosten für die Arbeitnehmer ab dem 14 Tag des krankheitsbedingten Fehlens. Dadurch wollen sich die Arbeitgeber vor den Arbeitnehmern schützen, welche gefälschte Atteste vorlegen, und auf diese Weise die Anzahl der Tage des krankheitsbedingten Fehlens einschränken. Zu den von den Arbeitgebern vorgeschlagenen Änderungen gehört auch eine solche, wonach künftig der erste Tag des krankheitsbedingten Fehlens unbezahlt sein sollte, unabhängig davon, wie lange der Arbeitnehmer am Ende fehlen wird.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*