Lech Walesa muss sich entschuldigen



Lech Walesa, der polnische Staatspräsident in den Jahren 1990-1995, muss sich bei dem Europa-Abgeordneten Ryszard Czarnecki öffentlich in der Presse entschuldigen. Das Appellationsgericht in Danzig entschied, dass Walesa die Grundrechte des Abgeordneten verletzte, als er behauptete, dieser hätte um die Freiheit der Republik Polen nicht gekämpft und wurde erst dann politisch aktiv, als der Staat bereits befreit war. Der Richter hat sein Urteil damit begründet, dass eine weltweit bekannte und hochverehrte Person wie Walesa in einer öffentlichen Debatte ungeprüfte Informationen nicht weiter geben sollte. Der Europa-Abgeordnete begrüßte das Urteil und hob dabei hervor, dass auch ein Walesa nicht grundlos andere Personen beleidigen darf. Die Anwältin von Walesa kündigte bereits an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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