Wenn der Gerichtsvollzieher rechtsmissbräuchlich handelt



Das Oberste Gerichts entschied kürzlich, dass bei einer Zwangsvollstreckung der Gerichtsvollzieher nicht rechtsmissbräuchlich handeln kann. Ein Rechtsmissbrauch kann wie in dem vorliegenden Fall anzunehmen sein, wenn der Gerichtsvollzieher ein Grundstück im Wert von 300.000 PLN versteigern lässt, wenn der Grundstückseigentümer eine Schuld in Höhe von 9.000 PLN zu begleichen hat. Das Gericht entschied hier, dass der Schuldner gegen den Gerichtsvollzieher einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 180.000 PLN hat.

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