Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention



Polen wird das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO vom 13.12.2006 - Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)) ratifizieren, jedoch mit folgenden Vorbehalten:

-          Behinderte Frauen haben im Sinne der Konventionsvorschriften kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch
-          Zum Zeitpunkt der Vorschriftenänderung müssen  geistig behinderte Personen eine vom Gericht erteilte Bewilligung für die Eheschließung haben
-          Die polnische Regierung möchte auf ihre Kompetenzen nicht verzichten und wird die geltenden Vorschriften über Entmündigung nicht ändern

Vor allem der letzte Vorbehalt wird von den Nichtregierungsorganisationen kritisiert, da die die Entmündigung in polnischem Recht zu gesellschaftlichen Insolation führt. Polen wird ferner die Zusatzprotokolle nicht ratifizieren, welche Individualbeschwerden bei  Verstoßen gegen die Konventionsvorschriften zulassen.

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