Neue Regeln für die Renten der Polizisten geplant



Das Innministerium hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, aus dem hervorgeht, dass ein Berufssoldat oder ein Polizist dann rentenberechtigt ist, wenn er zwei Bedingungen erfüllt: zum einen die vorgesehene Altersgrenze erreicht und zum anderen eine bestimmte Beschäftigungsdauer nachweisen kann. Bei dieser Berufsgruppe reichten bis jetzt 15 durchgearbeitete Berufsjahre, um als Polizist oder Soldat in den Ruhestand zu gehen. Die Novellierung will das ändern, da sie die Zahl der Berufsjahre auf 25 anhebt und zusätzlich das Rentenalter auf 55 Jahre festsetzt. Die Höhe der Rente wird aufgrund der Durchschnittslöhne aus den drei aufeinander folgenden Jahren, inkl. Zuschüsse, errechnet. Von der neuen Regelung werden nur die Polizisten und Berufssoldaten betroffen, welche ihren Dienst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes antreten.

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