Verfolgung der Rauschgiftkonsumenten in der Praxis



In Polen gelten seit ca. 3 Monaten Vorschriften, welche es der Staatsanwaltschaft ermöglichen, von der Verfolgung von Rauschgiftdelikten abzusehen, wenn es sich um eine kleine Menge von s.g. „weichen“ Drogen handelte und diese zur eigenen Verwendung bestimmt war.  Aus einer kĂŒrzlich von der Tageszeitung „Rzeczpospolita durchgefĂŒhrten Befragung folgt jedoch, dass die StaatsanwĂ€lte von der Verzichtsmöglichkeit in nur selten FĂ€llen Gebrauch machen. Die Staatsanwaltschaft verteidigt die Ergebnisse der Befragung damit, dass bei Polizeirazzien meistens nur die Drogendealer sowie Vertreter der organisierten KriminalitĂ€t ĂŒberfĂŒhrt werden, die Rauschgiftkonsumenten dagegen nur selten festgenommen werden, was der Grund dafĂŒr ist, dass bei solchen wenigen Festnahmen auch entsprechend selten der Strafverfolgungsverzicht zum Einsatz kommt.

Kanzlei fĂŒr polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*