Grundstücksrecht. Entschädigungen für Pipelines und Stromnetze werden neu geregelt



Das polnische Wirtschaftsministerium bereitete einen Entwurf des Gesetzes über Übertragungskorridore vor. Durch die Anwendung einer neuen Formel für die Entschädigungsberechnung will das Wirtschaftsministerium den Eigentümern von ca. 19 Millionen Grundstücken entgegenkommen. Derzeit müssen noch die Eigentümer  ihre Rechte vor dem Gericht geltend machen, wobei die Verfahren zeitraubend sind und die zugesprochenen Entschädigungssummen ganz unterschiedlich ausfallen. Das neue Gesetz soll das ändern. Es soll ferner auch die sog. Übertragungs-Dienstbarkeit einführen, d.h. eine Berechtigung zur Einrichtung, Reparatur und Ausbau der Pipelines und Stromnetze, ohne jedes Mal die Einwilligung des Grundstückeigentümers erhalten zu müssen. Nach den neuen Vorschriften werden die Grundstückeigentümer 14 Tage nach der Eintragung der Übertragungs-Dienstbarkeit in das Grundbuch Zeit haben, um mit dem Energieunternehmen einen Vergleich über eine Entschädigungssumme zu schließen, anderenfalls wird die Summe der Entschädigung mit Hilfe der neu eingeführten Formel durch die zuständige Behörde bestimmt. Die Experten des Wirtschaftsministeriums gehen davon aus, dass sich die Höhe der Entschädigungen auf 18,7 Millionen PLN beziffern könnte.

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