Änderung des Versammlungsgesetzes geplant



Ein neuer Entwurf sieht die Änderung des Versammlungsgesetzes vor. Es soll verboten werden, während einer öffentlichen Versammlung das Gesicht zu verdeckten. Gegen die neue Regelung protestiert die Stiftung für Bürgerechte „Panoptykon“. Der Protestinhalt wurde gestern den Abgeordneten präsentiert. Nach Ansicht der Vertreter dieser Stiftung werden die neuen Vorschriften die Grundrechte und Bürgerfreiheiten erheblich einschränken, da nun Personen, welche sich durch die Verdeckung ihrer Gesichter künstlerisch ausdrücken,  ihre Angehörigkeit oder Sympathie zu bestimmten Organisationen oder Bewegungen präsentieren möchten, dieser Möglichkeit beraubt werden. Durch die Verdeckung der Gesichter können ferner Personen, ohne die Befürchtung von etwa Schikanen oder Arbeitsstellenverlust, weiterhin an öffentlichen Demonstrationen oder Protesten teilnehmen, so die Vertreter der Stiftung. Das neue Gesetz sollte vor allem ein Mittel  gegen das rechtwidrige Verhalten sein, aber im Ergebnis beschränkt es die Rechte von Menschen, welche ihre Meinung frei äußern wollen. Die neuen Vorschriften werden desweiteren kritisiert, weil sie ein Verbot von zwei parallelen Versammlungen zu gleicher Zeit und am gleichen Ort, eine erweiterte Verantwortung der Versammlungsteilnehmer sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 PLN für Person, welche sich dem Versammlungsleiter nicht unterordnet, vorsehen.
 
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