Kritisiert: Zugang zu Entscheidungsinhalten meistens nur gegen Gebühr



Ein polnischer Jurist, der immer auf dem neusten Stand in Sachen Rechtsprechung sein will, hat es nicht leicht. Denn derzeit publizieren ihre Entscheidungen gebührenfrei nur die Verwaltungsgerichte und das Verfassungstribunal. Alle anderen tun das entweder gar nicht oder nur selten. Sogar das Oberste Gericht veröffentlicht nur einen kleinen Teil seiner Entscheidungen kostenfrei. Wer daher sich Kenntnis über die aktuelle Rechtsprechung verschaffen will, muss auf private Datenbanken ausweichen. Natürlich gegen Bezahlung. Diese privaten Anbieter, und es sind einige, haben komischerweise Zugang zu allen Entscheidungen. Wie sie das erreichen, bleibt ein Geheimnis. Nun werden kritische Stimmen laut, die verlangen, dass alle Entscheidungen aller Instanzen online aufrufbar sein sollten, da ihre Inhalte Einfluss auf die Auslegung der Vorschriften haben und jeder Bürger in Polen die Gelegenheit haben sollte, sich gebührenfrei über die aktuelle Rechtslage Kenntnis zu verschaffen.

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