Richtigstellung vs. Gegendarstellung



Das polnische Verfassungstribunal bemängelte, dass das Presserecht keine Definition des Begriffs der Richtigstellung enthält. Es kritisierte zudem die Strafen, die für den Fall vorgesehen wurden, wenn ein unrichtig dargestellter Sachverhalt vom Autor nicht richtig gestellt wurde. Das Verfassungstribunal setzte daher der oberen Kammer des polnischen Parlaments eine 6-monatige Frist fest, welche diese dafür nutzen sollte, die bemängelten Vorschriften entsprechend zu ändern. Diese Frist läuft am 14. Juni dieses Jahres ab. Die Kammer, bemüht die Vorgaben des Tribunals zu erfüllen, bereitete eine Änderung der Vorschriften über die Richtigstellung vor. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört sicherlich die Regelung, welche die Richtigstellung vonseiten des Autors der Nachricht durch eine Gegendarstellung des Betroffenen ersetzt. 

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