Verzicht auf die schriftliche Urteilsbegründung?



Das polnische Justizministerium plant die Abschaffung der schriftlichen Urteilsbegründung, welche dann durch einen Mitschnitt der mündlichen Begründung ersetzt werden sollte. Die Abschaffung aller schriftlichen Begründungen bei jeder Verfahrensart wird jedoch abgelehnt, vielmehr soll die Änderung nur die einfach gestalteten Fälle betreffen. Der Richter soll dann selbst entscheiden, ob er die Vorbereitung einer schriftlichen Begründung für notwendig hält. Die Pläne des Ministeriums werden verständlicherweise von Richtern unterstützt, denen dann eine Menge Arbeit abgenommen wird. Diese wollen sie dafür nutzen, über doppelt so viele Fälle zu urteilen. Ob es tatsächlich so sein wird, wird es sich zeigen, wenn die Änderung beschlossen wird. Die Reformpläne kritisieren die Anwälte, welche noch vor der Vorbereitung entsprechender Vorschriften organisatorische Probleme erkennen und etwa darauf hinweisen, dass ohne eine schriftliche Begründung des Urteils die Erhebung einer Klage in der Berufungsinstanz nicht möglich sein wird.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Ãœbersetzungen*Ratgeber *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*