Keine kostenlose Krankenversicherung für Arbeitslose in Polen?



Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik plant eine neue Regelung, welche die Krankenversicherung von der Arbeitslosenregistereintragung trennen würde. Was wären die Folgen? Eine Anmeldung beim Arbeitsamt würde somit nicht gleichzeitig einen Erwerb der Berechtigung zur Inanspruchnahme der kostenlosen medizinischen Hilfe bedeuten. Diese soll nach Beschluss einer solchen Regelung nur denjenigen Arbeitslosen zustehen, welche sich auch ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen. Der Entwurf sieht vor, dass das Arbeitsamt nicht den Krankenversicherungsbeitrag für die Erwerbslosen an den Sozialversicherungsträger (ZUS) überweisen wird, sondern lediglich eine Information über den eventuell bestehenden Anspruch auf eine kostenlose Krankenversicherung. Auch soll auf dem schon recht angespannten Arbeitsmarkt härter gegen die Arbeitslosen vorgegangen werden, welche die vom Arbeitsamt angebotenen Arbeitsstellen zu oft ablehnen. Nach heutiger Rechtslage können in solch einem Fall die Versicherungsbeiträge für die Dauer von 3 Monate ausgesetzt werden, die Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Dauer auch auf bis zu 2 Jahre ausgedehnt werden könnte.

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