Wie schützt man die Mobbingopfer in Polen



Im Jahr 2009 machte die Meldung über ein Gerichtsverfahren gegen die polnische Supermarktkette „Biedronka“ (wörtlich: Marienkäfer) Schlagzeilen. Der ehemalige Mitarbeiter des Supermarkts hat seinen Arbeitgeber wegen Mobbing und unrechtmäßiger Entlassung verklagt. Die von ihm vorgelegten Beweise, wie etwa Aufnahmen von Gesprächen in denen er von seinen Vorgesetzten beleidigt und blamiert wurde, sowie auch seine Notizen haben für die Verurteilung von „Biedronka“ ausgereicht. Das Gericht hat dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 PLN zugesprochen. Die Supermarktkette ging daraufhin in die Berufung. Obwohl die Schuld der Vorgesetzten eindeutig bewiesen war, hat das Berufungsgericht am 22. Februar dieses Jahres entschieden, dass die Art und Weise wie der ehemalige Mitarbeiter von „Biedronka“ seine Beweise sammelte, gegen die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßen haben. Im Endergebnis muss das Mobbingopfer den ihm bereits ausgezahlten Betrag zurückzuzahlen.

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