Kann die Polizei bei Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten den Einzelverbindungsnachweis verlangen?



Die Polizei in Polen will bei Ordnungswidrigkeiten auf Einzelverbindungsnachweise bei den entsprechenden Mobilfunkanbietern zurückgreifen. Ziel wäre wohl, es nachweisen zu können, dass die Täter/Fahrer beim Autofahren telefonierten. Die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens sei umstritten, weil es keine Vorschrift gibt, welche ausdrücklich die Verwendung von Einzelverbindungsnachweisen für Beweiszwecke in Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten zulassen würde.  Ein ausdrückliches Verbot gibt es aber ebenfalls nicht. Die Rechtsprechung beurteilt die Angelegenheit unterschiedlich. Viele Richter sind jedoch der Meinung, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage die Mobilfunkanbieter dazu berechtigt, das entsprechende Verlangen eines Gerichts abzulehnen.

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