Geplante Änderung bei der Zustellung von Prozessschriftsätzen



Das polnische Justizministerium plant eine Änderung der Regeln über die Zustellung der Prozessschriftsätze. Der Kreis von Personen, welche zum Empfang solcher Unterlagen berechtigt sein sollen, soll den Plänen nach erweitert werden. Der sogenannte „Post-Bevollmächtigte“ (pełnomocnik pocztowy) wird befugt sein, die Prozessschriftsätze bei der Post bzw. im Gemeindeamt abzuholen. Auch soll sich die Art und Weise ändern, wie die Schriftsätze auf den Briefumschlägen beschrieben werden. Beim Empfang soll ferner auf der Adressenseite das Zustellungsdatum und die Unterschrift nicht mehr erforderlich sein, wie dies noch heute der Fall ist.

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